Das Kleingedruckte

Was ist, wenn etwas passiert?

Alle Teilnehmenden sind für ihre Veranstaltungen selbst und allein verantwortlich. Es gibt weder eine 4tel-Fest-Versicherung noch anderen Versicherungsschutz. Wer mitmacht, übernimmt die Verkehrssicherungspflichtfür die Gäste im eigenen Garten/Hof oder am Stand. Die Freund*Innen des 4tel-Festes/das Orga-Team haften weder für Unfälle noch für Schäden aller Art. Deshalb gut schauen, dass es keine Stolperfallen oder ähnliches gibt. In den letzten Jahren gab es keine Unfälle. Damit das auch in diesem Jahr so bleibt, bitte darauf achten, dass niemand wegen eines Standes auf die Straße ausweichen muss oder im dunklen Keller gegen ein Wasserrohr läuft o.ä. Die Auflagen des Ordnungsamtes (s.u.) sind unbedingt zu berücksichtigen.

Bitte beachtet, dass während des 4tel-Festes keine Straßen gesperrt sind und die jeweils ausgeschilderte Verkehrsgeschwindigkeit gilt; der Verkehr läuft also auf den allermeisten Straßen ganz normal. Bitte bedenkt dies beim Aufbau eurer Stände und bei allen Wegen durchs 4tel!

Die Auflagen der Stadt bzw. des Ordnungsamtes

  • Es ist von allen Teilnehmer*innen (Privat- wie Geschäftsleuten und Gastronomen) im Bereich der Warendorfer Straßesicherzustellen, dass dort die Gehwegflächen in einer Breite von mindestens 2,00 mständig für den Fußgängerverkehr freigehalten werden. Auf der Warendorfer Straßedürfen keine Tische, Stehtische, Stühle o.ä. zwischen Radweg und Fahrbahn aufgestellt werden. Die bisher genehmigten Nutzungsflächen für Tische und Stühle sind unbedingt einzuhalten. Alles was darüber hinaus geht (Tische, Stühle, Stände, Grill, improvisierte Bühnen...), bedarf einer gesonderten Anmeldung/Genehmigung. Bitte bedenkt, dass bei Verstößen damit zu rechnen ist, dass die Flächen an der Warendorfer Str. für zukünftige 4tel Feste nicht mehr zur Verfügung stehen werden.
  • Im übrigen Bereich – Wohnquartier und Staufenplatz– ist sicherzustellen, dass die straßenverkehrslichen Mindestforderungen von 1,50 m Gehwegflächefür den Fußgängerverkehr freigehalten werden. Auf dem Staufenplatz ist zusätzlich sicherzustellen, dass eine Feuerwehrdurchfahrt von mindestens 3,50 mständig freigehalten wird. Aufgrund der aktuellen Baustellensituation auf dem Staufenplatz sind dort beim Fest 2024 keine Stände und Aktionen möglich.
  • Es dürfen keine gewerblichen Stände(auch keine mobilen Speise- oder Getränkestände) im öffentlichen Raum (also z.B. auf Bürgersteigen und Gehwegen, Plätzen, Straßen, öffentlichen Parkplätzen etc.) aufgestellt werden: Gewinnorientierter Verkauf im öffentlichen Raum (z.B. von Speisen und Getränken) ist nur mit Gewerbeschein erlaubt. Ausgenommen davon sind Verkäufe als Spendenaktion für einen guten Zweck. Verkauf von Lebensmitteln und Alkohol im öffentlichen Raum kann zudem aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen und des Jugendschutzgesetzes problematisch werden.
  • Es muss sichergestellt sein, dass die Nachbarschaft nicht übermäßig gestörtwird; eine mehr als geringfügige Belästigung während der Nachtruhezeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) ist unzulässig. Anordnungen der Ordnungsbehörde oder der Polizei ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Lautstärke der Tonwiedergabeanlagen. Bei einer übermäßigen Störung kann die Genehmigung von der Ordnungsbehörde widerrufen bzw. die Veranstaltung von der Polizei eingestellt werden.
  • Die zur Verfügung gestellte Fläche darf nicht verschmutztwerden, auftretende Verschmutzungen sind zu beseitigen.
  • Jede*r Nutzungsberechtigte übernimmt für die Dauer der Veranstaltung die Verkehrssicherungspflichtauf der zur Verfügung gestellten öffentlichen Fläche. Er/Sie stellt die Stadt von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in diesem Zeitraum resultieren, frei.